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:: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ::
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Fensterkitt Computer Support (im Folgenden Fensterkitt) und seinen Kunden gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bestimmungen gelten bei Inanspruchnahme von Leistungen von Fensterkitt stillschweigend als angenommen.
Auftragserteilung
Aufträge können telefonisch, per Email oder Kontaktformular erteilt werden.
Per Email oder Kontaktformular versandte Aufträge werden von Fensterkitt per Email bestätigt.
Wird diese Auftragsbestätigung nicht innerhalb von zwei Werktagen durch den Kunden widerrufen, so gilt der Auftrag als erteilt.
Tarife & Anfahrtskosten
Der Stundenansatz für Privatpersonen beträgt chf. 75.- und chf. 100.- für KMUs (bis 30 Personen).
Für Express-Aufträge, welche innerhalb von zwei Stunden nach Auftragserteilung begonnen werden, wird ein einmaliger Zuschlag von chf. 50.- erhoben.
Die Ansätze für längerfristige Einsätze, Non-Profit-Organisationen, grössere Unternehmen oder Pauschalen werden nach Absprache bzw. Offerte festgesetzt.
Für Einsätze in den Gemeinden Aegerten, Bellmund, Biel/Bienne, Brügg, Busswil, Ipsach, Lyss, Nidau, Port, Studen und Worben werden grundsätzlich keine Anfahrtskosten verrechnet.
Ansonsten verrechnet Fensterkitt die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, 2. Klasse Halbtax ab Bahnhof Biel/Bienne.
Überschreitet die Reisezeit 30 Minuten, so wird für diese 50% des Stundenansatzes erhoben.
Da Fensterkitt (noch) nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, wird keine MwSt verrechnet.
Gewährleistung & Haftung
Die Gewährleistung Fensterkitt ist auf den Zeitraum von sechs Monaten nach Verrichtung des Auftrags beschränkt.
Unsere Haftung beschränkt sich nur auf die von Fensterkitt erbrachten Leistungen. Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere für Folgeschäden, Datenverlust und entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.
Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung aufgrund von Mängeln in von Dritten geschriebener Software.
Sofern sie den AGB von Fensterkitt nicht widersprechen, gelten die Regelungen über das Auftragsrecht gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht.
Es gelangt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung, der Gerichtsstand ist Biel/Bienne.

